Eine kleine Anmerkung des Webmasters zu der “Dicke-Kugel-Problematik”:
Unter www.dkb-online.org (Bund deutscher Kegler, Dachverband der dt. Keglerverbände) gibt’s in der Rubrik SATZUNG/ORDNUNG/EINTRÄGE ein 78 -seitiges Dokument TECHNISCHE VORSCHRIFTEN hier ist so ziemlich alles geregelt, was es zum Kegeln zu regeln gibt, u.a. in Punkt 2.10. heißt es:
2.10. Die Kugel Seit dem 01.01.1995 müssen
Kugeln mit einem Logo (max. 400 mm²) der Herstellerfirma oder Lizenznehmers gekennzeichnet sein. Dieses Logo muß dauerhaft erkennbar sein und darf keine Farbpartikel abgeben. (Siehe Anlage 2, zugelassene Firmen)
- Die Masse (Gewicht) der Kugel beträgt
bei Clasic- und Scherenbahnen 2818 g - 2871 g bei Bohlenbahnen 3090 g - 3150 g
- der Durchmesser der Kugel beträgt
bei Classic- und Scherenbahnen 160 mm ± 0,5 mm bei Bohlenbahnen 165 mm ± 0,5 mm
- Die Differenz zwischen größtem und kleinstem Durchmesser muß kleiner als 0,5 mm sein.
- Bei + 20° C Materialtemperartur muß die Oberflächenhärte 75 Grad ± 5 Grad Shore D betragen. - Die Oberfläche muß griffig sein. - Die farbliche Gestaltung der Kugeln sind nicht vorgeschrieben.
Für jede Bahneinheit müssen mindestens 3 zugelassene Kugeln vorhanden sein.
Für jede Doppelbahn (zwei Kegelbahnen mit einem Kugelrücklauf) müssen fünf
zugelassene Kugeln vorhanden sein. Bei 14er Kugeln für die Altersklasse Jugend B, beträgt die die Masse (Gewicht) 1890 g - 1920 g und der Durchmesser muß 140 mm ± 3 mm.
Damit sollte das Thema abschliessend erledigt sein, zumal auch demokratisch über den Einsatz der Kugel abgestimmt wurde...
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