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Statuten

Statuten des Kegelklubs

  §1 Zweck des Clubs

 

  1. Zweck des Kegelclubs ist das gesellige Zusammentreffen und die Förderung des Kegelsports (man könnte auch sagen, dass wir einfach nur Spaß haben wollen!)
  2. Sollte §1 Abs. 1 nicht mehr gegeben sein, lösst sich der Kegelclub unverzüglich auf

  

§2 Kegeltermine

 

  1. Zur Wahrung von §1 Abs. 1 wird alle vier Wochen ein Kegelabend durchgeführt, von 20:00 – 24:00 Uhr
  2. Diese Kegelzeiten können nur durch einstimmigen Beschluß verkürzt, verlängert oder verschoben werden, eigenmächtiges frühzeitiges Verlassen der Bahn führt zu Strafen lt. §3
  3. Verstösst ein Mitglied (un-)angemeldet gegen §2 Abs. 1, so wird eine Strafe lt. §3 fällig
  4. Jedem Mitglied wird ein nummerierter Minikegel ausgehändigt, der unaufgefordert zu den Kegelabenden mitzubringen ist, wird dieser vergessen, wird eine Strafe lt. §3 erhoben
  5. An jedem Kegelabend wird ein Bahngeld von 10 € je Mitglied erhoben
  6. An jedem Kegelabend wird reihum ein Kegelbruder bestimmt, der einen Kegelbericht über den Abend zu erstellen hat; dieser Kegelbericht muß wahrheitsgemäß, vollständig und objektiv verfasst sein. Der Bericht ist innerhalb einer Woche nach dem Kegelabend an den Webmaster zu senden/faxen etc., bei Fristüberschreitung wird eine Strafe nach §3 Abs. 23 ff fällig.
  7. Die Strafen werden in die Kegelkasse einbezahlt, die der Kassenwart abzüglich der Kosten (Bahngeld, Geschenke für Mitglieder etc.) auf ein Sparbuch einzahlt; die Kegelkasse wird beim ersten Kegeln eines Jahres an dieMitglieder ausgeschüttet, und zwar zu gleichen Teilen (indviduell gespartes Geld natürlich ausgenommen)

 

§3 Strafen (zuletzt angepasst am 26.3.2010)

 

  1. Vergessener Minikegel                                                                    3,00 €
  2. Vergessener Königskegel                                                                5,00 €
  3. Vergessener Pudelkönig                                                                   5,00 €
  4. Verlorener Mini-, Königs- oder Pudelkönig-Kegel                              15,00 €
  5. Unangemeldetes Zuspätkommen um 15 Min.                                     2,00 €
  6. Unangemeldetes Zuspätkommen um 30 Min.                                     5,00 €
  7. Unangemeldetes Zuspätkommen um 60 Min.                                   10,00 €
  8. Unangemeldetes Zuspätkommen um >60 Min.                                20,00 €
  9.     oder Nichterscheinen
  10. Bei entschuldigtem oder nicht-entschuldigtem Fehlen wird dem Mitglied der Strafbetrag des zweitschlechtesten Mitglieds (nach Strafgeldern) an diesem Abend aufgebrummt
  11. Wird in einem Zahlenspiel eine dreifache "1" oder "Alle Neune" geworfen, wird jedem Mitglied 1 € Strafe aufgeschrieben
  12. Schnapszahl gekegelt, kostet den Kegler                                        1,50 €
  13. Ein Wurf in die Rinne                                                                      0,30 €
  14. Pudelkönig des Kegelabends                                                         1,50 €
  15. Kette                                                                                            0,20 €
  16. Bahn betreten                                                                                0,50 €
  17. Stinna                                                                                           0,30 €
  18. verlorenes Spiel                                                                             0,50 €
  19. Lustkegeln                                                                                     0,50 €
  20. Kugel gebracht                                                                               0,50 €
  21. Kugel dem Falschen gebracht                                                          0,50 €
  22. Antrinken einer gemeinschaftlichen Runde                             1 neue Runde
  23. Verspätet abgelieferter Kegelbericht (mehr als 1 Woche)                  10,00 €
  24. Keinen Kegelbericht erstellt
    (Abgabeschluss 1 Woche vor dem nächsten Kegeln)                        20,00 €

  

§4 Eintritte, Austritte & Gastkegler

 

  1. Austritte sind jederzeit, auch unterjährig, möglich, allerdings gibt es unterjährig kein Geld aus der Kegelkasse zurück (siehe §2 Abs. 6)
  2. Neue Mitglieder werden in einstimmiger, geheimer Abstimmung aufgenommen, wenn sie mindestens einmal als Gastkegler ihr Können demonstriert haben.
  3. Neue Mitglieder geben eine Einstandsrunde
  4. Gastkegler dürfen jederzeit mitgebracht werden, es sollten allerdings nicht mehr als vier Gastkegler pro Abend gleichzeitig sein.
  5. Von einem Gastkegler wird erwartet, das er eine Gastrunde wirft; im Gegenzug beteiligt er sich nicht am Bahngeld, zahl allerdings seine Strafen unmittelbar(!) nach dem Kegelabend an den Kassenwart.

  

§5 Punktewertungen

 

  1. Zur Erhöhung des sportlichem Ehrgeizes wird eine Königspartie mit dazugehöriger Jahreskönigswertung ausgespielt
  2. Die Königspartie besteht aus 4 Bildern á zwei Wurf
  3. Diese Bilder dürfen willkürlich von einem Mitglied zusammengestellt werden, dieses Recht geht reihum
  4. Nach Abschluß der Königspartie werden Punkte wie folgt verteilt:

    Der 1. bekommt        10 Punkte
    Der 2. bekommt          7 Punkte
    Der 3. bekommt          5 Punkte
    Der 4. bekommt          3 Punkte
    Der 5. bekommt          2 Punkte
    Der 6. bekommt          1 Punkt.

     
  5. Gastkegler können keine Königspunkte bekommen
  6. Der Punktbeste am Ende des Jahres wird zum Jahreskönig erklärt, er bekommt ein Präsent und/oder einen Pokal im Wert von 30 € aus der Kegelkasse, der zweitplatzierte ein Präsent im Wert von 15 €